FÜHRERSCHEINKLASSE L
Zugmaschinen
- ab 16 Jahre
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
- für solche Zwecke eingesetzt werden
- mit einer bbH von max. 40 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h