FÜHRERSCHEINKLASSE L

Zugmaschinen

 

  • ab 16 Jahre 
  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
  • für solche Zwecke eingesetzt werden
  • mit einer bbH von max. 40 km/h

und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,

  • wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

  • jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h