FÜHRERSCHEINKLASSEN C1 / C1E

Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zGM, Klasse C1

 

  • Voraussetzung  Klasse B 
  • ab 18 Jahre 
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. 
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

 

Fahrzeugkombinationen bis 12 t zGM,  Klasse C1E

 

  • Voraussetzung Klasse C1 
  • ab 18 Jahre 
  • Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. 
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t  nicht übersteigt.

Beinhaltet Fahrerlaubnisklasse BE

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