FÜHRERSCHEINKLASSEN C1 / C1E
Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zGM, Klasse C1
- Voraussetzung Klasse B
- ab 18 Jahre
- Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Fahrzeugkombinationen bis 12 t zGM, Klasse C1E
- Voraussetzung Klasse C1
- ab 18 Jahre
- Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigt.
Beinhaltet Fahrerlaubnisklasse BE
Wir schulen auf:
MAN