FÜHRERSCHEINKLASSE AM
Klasse AM
- ab 16 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge
Für alle Fahzeugarten gilt:
- Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
- Nenndauerleistung max. 4kW bei Elektromotoren
Ausnahmen der Klasse AM:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
- Die Klasse AM berechtigt zum Führen von KFZ der bisherigen Klassen M und S
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wir schulen auf:

Yamaha BW'S
50 ccm
V/max 50 km/h