FÜHRERSCHEINKLASSE AM

Klasse AM


  • ab 16 Jahre 
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge

Für alle Fahzeugarten gilt:

  • Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Nenndauerleistung max. 4kW bei Elektromotoren

Ausnahmen der Klasse AM: 

  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. 
  • Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung 
  • Die Klasse AM berechtigt zum Führen von KFZ der bisherigen Klassen M und S 

 

Als Kleinkrafträder gelten auch 

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. 
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. 

Wir schulen auf:

Yamaha BW'S

 

50 ccm

V/max 50 km/h